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Autoren: Weischedel/Weitbrecht

Dienstfahrzeug

Bei Klage des Arbeitgebers auf Herausgabe eines Dienstfahrzeugs richtet sich der Streitwert nach dem Verkehrswert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Klageerhebung.105)

Das überlassene Dienstfahrzeug kann sich auch als entgelterhöhender Faktor (in Höhe des zu versteuernden Privatnutzungsanteils, i.d.R. dem Steuerbrutto der Entgeltabrechnung zu entnehmen) bei der Berechnung des Vierteljahresentgelts auf den Streitwert auswirken.

Streitwertkatalog: keine Regelung.

Direktionsrecht

Von i.d.R. einer Monatsvergütung bis zu einem Vierteljahresentgelt, abhängig vom Grad der Belastungen aus der Änderung der Arbeitsbedingungen für die klagende Partei.106)

Die Bewertungsspanne in der Praxis reicht von

2 1/2 Bruttomonatsentgelte107)

über

1 Bruttomonatsentgelt108)

bis zu

weniger als 1/3 Bruttomonatsentgelt.109)