Autoren: Weischedel/Weitbrecht |
Personelle Einzelmaßnahmen
§
→ Einstellung
→ Versetzung
→ Eingruppierung
→ Umgruppierung
Einigkeit besteht darin, dass es sich in allen Fällen um nichtvermögensrechtliche Angelegenheiten handelt; entscheidend sind die Aspekte des Einzelfalls, z.B. die Dauer und Bedeutung der Maßnahme und die wirtschaftlichen Auswirkungen, die zur Erhöhung oder Verminderung des Werts führen können (vgl. nur Streitwertkatalog: II. Nr. 14.).
Man unterscheidet:
Zustimmungsersetzungsverfahren nach § |
Zustimmungsanträge zur Rechtfertigung der Aufrechterhaltung vorläufiger Maßnahmen nach § |
Anträge auf Aufhebung von Maßnahmen nach § |
Der Streitwertkatalog lässt offen, ob die Orientierung am Hilfswert (§ 23 Abs. 3 Satz 3 RVG) oder am Vierteljahresentgelt (§ 42 Abs. 2 Satz 1 GKG) erfolgen soll.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|