V

Autoren: Weischedel/Weitbrecht

Verdienstbescheinigung

siehe →Arbeitspapiere.

Streitwertkatalog: I. Nr. 7 ("Arbeitspapiere").

Vergleich

Der Wert eines Vergleichs richtet sich nach den Forderungen, die im Streit sind. Streitwerterhöhend können sich auch Teile des Vergleichs auswirken, die sich als eigene Streitgegenstände außerhalb des Klagegegenstands darstellen (Vergleichsmehrwert).

Allgemein

Nach dem Streitwertkatalog fällt ein Vergleichsmehrwert nur dann an, wenn durch den Vergleichsabschluss ein weiterer Rechtsstreit und/oder außergerichtlicher Streit erledigt und/oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt werden. Dabei muss gerade über die Frage eines Anspruchs oder Rechts in Bezug auf die jeweilige Regelung zwischen den Parteien Streit und/oder Ungewissheit bestanden haben.