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Autoren: Weischedel/Weitbrecht

Weihnachtsgeld

Wird Weihnachtsgeld als solches eingeklagt, bemisst sich der Streitwert nach dem bezifferten Antrag.258)

Im Übrigen kann Weihnachtsgeld zur Bestimmung des → Vierteljahresentgelts i.S.v. § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG heranzuziehen sein.

Streitwertkatalog: keine Regelung.

Weisungsrecht

Siehe → Direktionsrecht.

Weiterbeschäftigung

Die Frage der Weiterbeschäftigung kann sich im Arbeitsrechtsstreit in unterschiedlicher Weise stellen. Im Bereich des Individualarbeitsrechts tritt sie im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutzverfahren auf, im kollektiven Arbeitsrecht bei der Weiterbeschäftigung (Übernahme) von Jugendvertretern.

Berücksichtigung des Weiterbeschäftigungsantrags bei der Streitwertbemessung: