BSG - Beschluss vom 30.01.2024 (B 11 AL 2/24 AR)
Die sinngemäße Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Dezember 2023 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. [...]