Landgericht...
(Anschrift)
In der Strafsache
gegen ...
wegen ...
Az. ...
lege ich namens und im Auftrag des Herrn A gegen meine Zurückweisung als Wahlverteidiger des Beschuldigten
Beschwerde
mit dem Antrag ein, die zurückweisende Entscheidung aufzuheben. Soweit meine Bestellung zum Pflichtverteidiger des Herrn A abgelehnt worden ist, lege ich in dessen Namen und Auftrag
sofortige Beschwerde
ein und beantrage, die gerichtliche Entscheidung aufzuheben und mich Herrn A zum Pflichtverteidiger zu bestellen. Ein Fall notwendiger Verteidigung ist gegeben (§ 140 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5 StPO).
Meine Zurückweisung als Wahlverteidiger ist ebenso zu Unrecht erfolgt wie die Ablehnung meiner Bestellung zum Pflichtverteidiger. Der vom Gericht angenommene Verstoß gegen § 146 StPO ist nicht gegeben.
1. Die sogenannte sukzessive Mehrfachverteidigung wird durch
§ 146 StPO nicht verboten, vielmehr hat der Gesetzgeber diese von der geltenden
Fassung ausgenommen (BT-Drucks. 10/1313, 23; NStZ 1994, 500; OLG Celle, StV 1989, 471; OLG Jena, NJW 2008,
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