Beschwerde gegen Zurückweisung als Wahlverteidiger

 

 

 

Landgericht...

(Anschrift)

In der Strafsache

gegen    ...

wegen   ...

Az.         ...

lege ich namens und im Auftrag des Herrn A gegen meine Zurückweisung als Wahlverteidiger des Beschuldigten

Beschwerde

mit dem Antrag ein, die zurückweisende Entscheidung aufzuheben. Soweit meine Bestellung zum Pflichtverteidiger des Herrn A abgelehnt worden ist, lege ich in dessen Namen und Auftrag

sofortige Beschwerde

ein und beantrage, die gerichtliche Entscheidung aufzuheben und mich Herrn A zum Pflichtverteidiger zu bestellen. Ein Fall notwendiger Verteidigung ist gegeben (§ 140 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5 StPO).

Meine Zurückweisung als Wahlverteidiger ist ebenso zu Unrecht erfolgt wie die Ablehnung meiner Bestellung zum Pflichtverteidiger. Der vom Gericht angenommene Verstoß gegen §  146 StPO ist nicht gegeben.

1.  Die sogenannte sukzessive Mehrfachverteidigung wird durch § 146 StPO nicht verboten, vielmehr hat der Gesetzgeber diese von der geltenden Fassung ausgenommen (BT-Drucks. 10/1313, 23; NStZ 1994, 500; OLG Celle, StV 1989, 471; OLG Jena, NJW 2008, 311; LG Dessau-Roßlau, StraFo 2008, 74).