Sofortige Beschwerde gegen Bestellung eines Sicherungsverteidigers

 

 

 

Landgericht...

(Anschrift)

In der Unterbringungssache

gegen    ...

wegen   ...

Az.         ...

lege ich namens und im Auftrag des Herrn B gegen den Beschluss des Landgerichts ..., durch den Rechtsanwalt Dr. N zum weiteren Verteidiger des Herrn B bestellt wurde,

sofortige Beschwerde

ein mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und anstelle des Dr. N Rechtsanwältin H zur weiteren Verteidigerin zu stellen.

1.  Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Nach § 142 Abs. 7 Satz 1 StPO können gerichtliche Entscheidungen über die Bestellung eines Pflichtverteidigers mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.

2.  Das Rechtsmittel ist auch begründet. Zwar ist Herrn B formell Gelegenheit dazu gegeben worden, einen weiteren Verteidiger zu benennen. Von ihrer Länge her genügte die meinem Mandanten gesetzte Frist indessen nicht den Anforderungen des § 142 Abs. 5 Satz 1 StPO, da sie zu kurz bemessen war.