Antrag auf Auswechslung des Pflichtverteidigers

 

 

 

Bundesgerichtshof...

- Ermittlungsrichter -

(Anschrift)

In der Strafsache

gegen    ...

wegen   ...

Az.         ...

zeige ich die Verteidigung des Herrn A an. Namens und im Auftrag meines Mandanten stelle ich den

Antrag,

die Bestellung des Rechtsanwalts B zum Verteidiger nach § 143a Abs. 2 Nr. 1 StPO aufzuheben und mich zum Pflichtverteidiger zu bestellen.

Herr A hat einen Anspruch auf Wechsel des Pflichtverteidigers.

1.  Rechtsanwalt B ist meinem Mandanten durch den Ermittlungsrichter zum Pflichtverteidiger bestellt worden, ohne dass ihm zuvor Gelegenheit dazu gegeben worden wäre, einen beizuordnenden Verteidiger zu bezeichnen. Der anlässlich der Wohnungsdurchsuchung von meinem Mandanten telefonisch kontaktierte ortsansässige Rechtsanwalt X hatte es abgelehnt, die Verteidigung des Herrn A zu übernehmen.

2.  § 143a Abs. 2 Nr. 1 StPO erfasst von seinem Wortlaut her den Fall, das dem Beschuldigten für die Auswahl des Verteidigers nur eine kurze Frist gesetzt worden ist. Die Vorschrift greift demgemäß über ihren Wortlaut hinaus auch dann ein, wenn nicht nur eine kurze, sondern eine zu kurze oder (wie hier) gar keine Frist für die Benennung gesetzt wurde.

3.  Die Dreiwochenfrist ist gewahrt. Die Entscheidung über die Bestellung wurde Herrn A am ... bekannt gemacht. Die Frist für den Antrag nach § 143a Abs. 2 Nr. 1 StPO läuft daher erst am ...ab.