Antrag auf nachträgliche Beiordnung

 

 

 

Amtsgericht...

(Anschrift)

In der Strafsache

gegen    ...

wegen   ...

Az.         ...

lege ich namens und im Auftrag des Herrn A gegen die Ablehnung meiner Bestellung zu seinem Pflichtverteidiger

sofortige Beschwerde

ein und beantrage, die gerichtliche Entscheidung aufzuheben und mich Herrn A zum Pflichtverteidiger zu bestellen. Die Ablehnung meiner Bestellung zum Pflichtverteidiger ist zu Unrecht erfolgt.

1.    Zum Zeitpunkt der Stellung des Beiordnungsantrages am 20.12.2019 war gem. §§ 109 Abs. 1 Satz 1, 68 Abs. 1 Nr. 1  JGG, 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO ein Fall notwendiger Verteidigung gegeben, da mein Mandant sich seit 14.09.2019 in Untersuchungshaft befand. Dass die Untersuchungshaft nicht in dem vorliegenden, sondern in einem anderen Verfahren gegen Herrn A angeordnet worden war, steht nicht entgegen, denn durch die Neuregelung in § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO ist ausdrücklich klargestellt worden, dass es nicht darauf ankommt, in welchem Verfahren die Untersuchungshaft vollzogen wird.

2.    Dem zu diesem Zeitpunkt in der vorliegenden Sache unverteidigten Herrn A war am 13.09.2019 der Tatvorwurf durch die Vernehmungsbeamten der Polizei eröffnet worden, und ich habe am 20.12.2019 ausdrücklich Pflichtverteidigerbestellung beantragt. Damit waren die Voraussetzungen des §  Abs. Satz 1 gegeben, und ich hätte Herrn A unverzüglich zum Pflichtverteidiger bestellt werden müssen.