Landgericht...
(Anschrift)
In der Unterbringungssache
gegen ...
wegen ...
Az. ...
lege ich namens und im Auftrag des Herrn B gegen den Beschluss des Landgerichts ..., durch den Rechtsanwalt Dr. N zum weiteren Verteidiger des Herrn B bestellt wurde,
sofortige Beschwerde
ein mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und anstelle des Dr. N Rechtsanwältin H zur weiteren Verteidigerin zu stellen.
1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Nach § 142 Abs. 7 Satz 1 StPO können gerichtliche Entscheidungen über die Bestellung eines Pflichtverteidigers mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
2. Das Rechtsmittel ist auch begründet. Zwar ist Herrn B formell Gelegenheit dazu gegeben worden, einen weiteren Verteidiger zu benennen. Von ihrer Länge her genügte die meinem Mandanten gesetzte Frist indessen nicht den Anforderungen des § 142 Abs. 5 Satz 1 StPO, da sie zu kurz bemessen war.
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