KG - Beschluss vom 23.06.2006 (4 Ws 62/06)
I. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat die dem Pflichtverteidiger aus der Landeskasse zu erstattenden Gebühren und Auslagen durch Beschluss vom 10. Januar 2006 auf 887, 28 EUR festgesetzt und es dabei ablehnt, [...]