10.1.12 Weitere Problemfelder

Autoren: Ciccotti/Schladt

10.1.12.1 Immunität

A10.55

Maßnahmen gegen Abgeordnete benötigen die Aufhebung der Immunität des Mandatsträgers (Art. 46 GG, §§ 18 ff. GVG). Der Deutsche Bundestag sowie die gesetzgebenden Körperschaften der Länder pflegen regelmäßig zu Beginn einer neuen Wahlperiode eine allgemeine Genehmigung zur Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete zu erteilen (vgl. Nr. 192a RiStBV). Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wird von der allgemeinen Genehmigung nach Nr. 192a Ziff. e RiStBV umfasst.

10.1.12.2 Ansprüche aus dem Strafverfolgungsentschädigungsgesetz (StrEG)

A10.56