Autoren: Ciccotti/Schladt |
Maßnahmen gegen Abgeordnete benötigen die Aufhebung der Immunität des Mandatsträgers (Art. 46 GG, §§ 18 ff. GVG). Der Deutsche Bundestag sowie die gesetzgebenden Körperschaften der Länder pflegen regelmäßig zu Beginn einer neuen Wahlperiode eine allgemeine Genehmigung zur Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete zu erteilen (vgl. Nr. 192a
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|