5.1.0 Allgemeines

Autor: Kroll

A5.1

Am 29.06.2017 hatte der Bundestag die Einführung eines Straftatbestands mit § 315d StGB für die Veranstaltung von bzw. Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen anstelle der bisherigen Bußgeldtatbestände für Ordnungswidrigkeiten und des Fahrverbots (§ 29 StVO) beschlossen. Seither können also illegale Rennen auf öffentlichen Straßen künftig mit Freiheitsstrafen - bei schweren Folgen von bis zu zehn Jahren - geahndet werden, die entsprechenden Regeltatbestände im Bußgeldkatalog sind entfallen. Diese sahen eine Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot vor. Die mögliche Sanktion für derartiges Fahrverhalten änderte sich also ganz erheblich.

A5.2