5.1.3 Grenzfälle bzw. nicht tatbestandsmäßige Verhaltensweisen

Autor: Kroll

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Sogenannte Donuts, bei denen mit quietschenden "radierenden" Reifen das Fahrzeug um die kreisförmig um die eigene Achse gedreht werden und dann einen ringförmigen (wie eben das Gebäck Donut) Reifenabrieb auf der Straße hinterlässt, sind keine Kraftfahrzeugrennen.13)

Das Kammergericht führt dabei aus, dass bereits das Merkmal der "Fortbewegung" nicht verwirklicht sei, zumal in der vom Gesetz gewählten Form des "Sich-Fortbewegens". Denn es wird sich grade nicht fortbewegt, sondern auf der Stelle rotiert. Eine Auslegung dahin, Rotationen seien eine Art der Fortbewegung, scheitere bereits an der Wortlautgrenze: "Da man etwa einem Uhrzeiger eine Bewegung ebenso wie eine Geschwindigkeit attestieren kann, könnte man zwar zutreffend formulieren, der Zeiger bewege sich in oder mit einer bestimmten Geschwindigkeit. Unüblich und wohl falsch wäre es hingegen zu äußern, der Zeiger bewege sich ‚fort‘. Unter Fortbewegung ist, wie die beiden Bestandteile des Kompositums unzweifelhaft zeigen, eine Bewegung von einem Ort zu einem anderen zu verstehen."14)

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