D. So auch BGH v. 1.7.1960, VRS 19, 282; BGH v. 25.1.1963, VRS 24, 287 = DAR 1963, 193; BGH v. 20.12.1963, VRS 26, 203; BGH v. 20.3.1964, VRS 27, 40; BGH v. 8.9.1967, VRS 33, 368. Zu 2. mit Einschränkung BayObLG v. 29.11.1961, DAR 1962, 184. - Reichweitenerhöhung durch fremde Lichtquellen: BGH (4 StR 537/63) VRS 27, 40.
B. 1. Der Kraftfahrer darf auch auf der Autobahn bei Dunkelheit nur so schnell fahren, daß er innerhalb der überschaubaren Strecke rechtzeitig halten kann, da auch auf der Autobahn mit Hindernissen - auch unbeleuchteten - gerechnet werden muß.
2. Dem Autobahnbenutzer ist es nicht gestattet, beim Fahren mit Abblendlicht ohne Überholabsicht die Überholspur zu benutzen, weil er hier weniger Gefahr laufe, auf Hindernisse aufzufahren.
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