OVG Bremen - Beschluss vom 29.06.2006
1 B 167/06
Normen:
StVG § 4 Abs. 3 ; StVG § 29 Abs. 4 ;
Fundstellen:
NJW 2007, 394
Vorinstanzen:
VG Bremen - VG - 5 V 756/06 - 18.04.2006,

Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar - Aufbauseminar; Widerspruchsverfahren; Maßgebliche Sach- und Rechtslage

OVG Bremen, Beschluss vom 29.06.2006 - Aktenzeichen 1 B 167/06

DRsp Nr. 2008/2508

Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar - Aufbauseminar; Widerspruchsverfahren; Maßgebliche Sach- und Rechtslage

»Eine auf § 4 Abs. 3 Nr. 2 StVG gestützte Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, ist nur rechtmäßig, wenn im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ein Punktestand zwischen 14 und 17 Punkten im Verkehrszentralregister eingetragen ist. Reduzierungen des Punktestandes, die während des Widerspruchsverfahrens erfolgen, berühren die Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung.«

Normenkette:

StVG § 4 Abs. 3 ; StVG § 29 Abs. 4 ;

Gründe:

I.

Die 1960 geborene Antragstellerin erwarb 1979 eine Fahrerlaubnis der Klasse 3. Am 04.07.2001 teilte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) der Antragsgegnerin mit, dass die Antragstellerin wegen verschiedener zwischen 1997 und 2000 begangener Verkehrsstraftaten mit insgesamt 27 Punkten im Verkehrszentralregister eingetragen sei (2 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, 1 Verkehrsunfallflucht, 1 fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr). Unter Hinweis auf diese Mitteilung verwarnte die Antragsgegnerin die Antragstellerin mit Schreiben vom 06.08.2001.