BGH, Urteil vom 11.10.1963 - Aktenzeichen VI ZR 141/82
DRsp Nr. 1994/6200
Anscheinsbeweis beim Abkommen von der Fahrbahn
Der beim Abkommen von der Fahrbahn für ein schuldhaftes Fehlverhalten des Fahrers sprechende Anscheinsbeweis kann entfallen, wenn Tatsachen bewiesen werden, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit einer plötzlichen Behinderung des Fahrers durch einen mitfahrenden Schäferhund ergibt.