Art der Verletzung und Behandlung

Autor: Stephan Schröder

Die Beantwortung der aufgeführten Fragen soll in erster Linie die Bezifferung des Schmerzensgeldanspruchs ermöglichen.

Zu ermitteln sind die bestimmenden Hauptfaktoren,

die Art der Verletzung,

die Behandlungsmaßnahmen (OP, Krankengymnastik, Medikamente, MRT-/CT-Aufnahmen pp.),

die Dauer und der Umfang einer hierdurch etwa eingetretenen Arbeitsunfähigkeit,

der Eintritt und Umfang eines etwa verbleibenden Dauerschadens

sowie die Frage, ob Zukunftsschäden zu erwarten sind.

Aufgrund der genannten Daten holen die Versicherungen regelmäßig auf ihre Kosten bei den jeweils behandelnden Ärzten formularmäßige Gutachten ein. Sie dienen als Grundlage für die Bezifferung des Schmerzensgeldanspruchs. Der Anspruchsteller erhält das Gutachten in Kopie.

Bei geringfügigeren Verletzungen kann die Vorlage der Behandlungsdokumentation des behandelnden Arztes ausreichend sein.