Autor: Stephan Schröder |
Die Beantwortung der aufgeführten Fragen soll in erster Linie die Bezifferung des Schmerzensgeldanspruchs ermöglichen.
Zu ermitteln sind die bestimmenden Hauptfaktoren,
die Art der Verletzung, |
die Behandlungsmaßnahmen (OP, Krankengymnastik, Medikamente, MRT-/CT-Aufnahmen pp.), |
die Dauer und der Umfang einer hierdurch etwa eingetretenen Arbeitsunfähigkeit, der Eintritt und Umfang eines etwa verbleibenden Dauerschadens |
sowie die Frage, ob Zukunftsschäden zu erwarten sind. |
Bei geringfügigeren Verletzungen kann die Vorlage der Behandlungsdokumentation des behandelnden Arztes ausreichend sein.
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