Autor: Stephan Schröder |
Hat der Mandant im Unfallzeitpunkt keinen Sicherheitsgurt angelegt oder als Speed-Pedelec-Fahrer keinen Helm getragen und einen Personenschaden erlitten, bedeutet dies die Verletzung einer gegen sich selbst bestehenden Verpflichtung mit der Folge einer Verminderung des Schadensersatzanspruchs (LG Bonn, Urt. v. 11.12.2014 -
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