Krankenversicherung

Autor: Stephan Schröder

Der ersatzpflichtige Personenschaden umfasst die Heilbehandlungskosten. Da im Fall der Inanspruchnahme einer bestehenden Krankenversicherung die Schadensersatzansprüche im Umfang der Leistung (z.B. Sachleistungen für Heilbehandlung oder Krankengeld) übergehen (§  116 SGB X für die gesetzliche bzw. §  86 Abs.  1 VVG für die private Krankenkasse), verlangen die Versicherer regelmäßig wegen der aus ihrer Sicht bestehenden Gefahr der doppelten Inanspruchnahme hierzu nähere Angaben.

Im Einzelnen vgl. hierzu Teil 6.1.7.