Beitragsrückerstattung der Krankenversicherung

Autor: Stephan Schröder

Die Krankenversicherer sind dazu übergegangen, bei schadensfreiem Verlauf - ähnlich dem Schadensfreiheitsrabatt - Beiträge zurückzuerstatten. Entgeht dem Verletzten eine ohne die Unfallverletzung anderenfalls gewährte Erstattung seines Krankenversicherungsbeitrags, ist dieser Nachteil vom Schädiger ebenfalls auszugleichen (OLG Köln, Urt. v. 07.06.1990 - 7 U 32/90, VersR 1990, 908).