Autor: Stephan Schröder |
Die Krankenversicherer sind dazu übergegangen, bei schadensfreiem Verlauf - ähnlich dem Schadensfreiheitsrabatt - Beiträge zurückzuerstatten. Entgeht dem Verletzten eine ohne die Unfallverletzung anderenfalls gewährte Erstattung seines Krankenversicherungsbeitrags, ist dieser Nachteil vom Schädiger ebenfalls auszugleichen (OLG Köln, Urt. v. 07.06.1990 - 7 U 32/90, VersR 1990, 908).
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|