Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 5. Juni 2008 -
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 17.500,-- EUR festgesetzt. Der Streitwert des Ausgangsverfahrens wird geändert und auf 20.000,-- EUR festgesetzt.
I.
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