OLG Saarbrücken - Urteil vom 22.03.2006
5 U 405/05
Normen:
VVG § 6 Abs. 3 ; AKB § 7 Abschn. 1 Abs. 2 S. 3, Abschn. 5 Abs. 4 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2006, 674
VersR 2006, 1208
zfs 2006, 393
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken - Urteil- 14 O 365/04 - 29.06.2005,

Berufung des Fahrzeugversicherers auf Leistungsfreiheit wegen verschwiegener Vorschäden

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.03.2006 - Aktenzeichen 5 U 405/05

DRsp Nr. 2007/1199

Berufung des Fahrzeugversicherers auf Leistungsfreiheit wegen verschwiegener Vorschäden

»Die Abfrage von Vorschäden eines angeblich entwendeten Kraftfahrzeugs bei der UNI-Wagnis-Datei schließt nicht aus, dass sich ein Versicherer auf Leistungsfreiheit wegen verschwiegener Vorschäden berufen darf.«

Normenkette:

VVG § 6 Abs. 3 ; AKB § 7 Abschn. 1 Abs. 2 S. 3, Abschn. 5 Abs. 4 ;

Gründe:

I.

Der Kläger unterhielt für seinen Pkw VW Passat, amtliches Kennzeichen ..., eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro unter Einschluss der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung.