Autor: Stephan Schröder |
Es liegt auf der Hand, dass die Unterscheidung zwischen einem ungewollten und einem gestellten Unfall eine Frage des Nachweises ist. Dieser ist besonders schwierig, weil die Beteiligten beim gestellten Unfall alles darauf angelegt haben, keine Beweise zu hinterlassen. Im Streit, ob ein gestellter Unfall vorliegt oder nicht, ist die Beweislast entscheidend.
Nach der Rechtsprechung ist die Beweislast zwischen dem Anspruchsteller und dem regelmäßig allein auf der anderen Seite auftretenden Haftpflichtversicherer aufgeteilt.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|