Unfallmanipulation

Autor: Stephan Schröder

Als Bezeichnung für einen Verkehrsunfall, der bewusst herbeigeführt wurde, um einem der Beteiligten einen Vermögensvorteil zu verschaffen, hat sich der Begriff "gestellter Unfall" eingebürgert. Teilweise wird er auch "manipulierter Unfall" genannt. Gemeint ist, dass die Fahrer beider oder mehrerer Unfallfahrzeuge sich abgesprochen und dann bewusst den Unfall herbeigeführt haben (Staab, Aktuelle Rechtsprechung zum Betrug in der Kfz-Haftpflichtversicherung, DAR 2019, 434 ff. und DAR 2021, 314 ff.; Röttger, Manipulierte Verkehrsunfälle im Haftpflichtprozess, zfs 2018, 184 ff.; Siegel, Beweisanzeichen für einen gestellten Verkehrsunfall, SVR 2017, 281 ff., Klein, Beweisverfahren beim Verdacht des manipulierten Unfallgeschehens im Zivilprozess, zfs 2020, 188 ff.; Schröder, Manipulierter Unfall - Aktuelle Rechtsprechung, SVR 2020, 416 ff.; Nugel, Aktuelle Entwicklungen zur Betrugsabwehr in der Kraftfahrtversicherung, zfs 2023, 124 ff.).

Ein Unterfall ist das sogenannte "Berliner Modell": Ein geparktes Fahrzeug wird durch ein gestohlenes, am Unfallort zurückgelassenes Kfz beschädigt, so kann zwar der zahlende Versicherer ermittelt, eine Beziehung zwischen Schädiger und Geschädigtem aber nicht nachgewiesen werden (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 25.09.1996 - 19 U 4/96, VersR 1997, 1507; KG, Urt. v. 29.04.2002 - 12 U 7995/00, VersR 2003, 610).