»... Der Kl. begehrt vom bekl. Technischen Überwachungsverein die Erstattung eines medizinisch-psychologischen Eignungsgutachtens, nachdem ihm die Straßenverkehrsbehörde, bei der er die Wiedererteilung der entzogenen Fahrerlaubnis beantragt hatte, die Vorlage eines solchen Gutachtens aufgegeben hatte. Der Bekl. hat die Begutachtung abgelehnt, weil der Kl. sich geweigert hat, damit einverstanden zu sein, daß die Straßenverkehrsbehörde die Original-Fahrerlaubnisakten des Kl. an den Bekl. übersendet. ...
Hierbei kann Ä zumal dieser Rechtsstreit gemäß § 41 Abs. 2 VerwGO bindend auf den Verwaltungsweg verwiesen worden ist Ä offenbleiben, ob der gegen den Technischen Überwachungsverein Ä einen privatrechtlichen Verein Ä geltend gemachte Anspruch des Kl., ihn auf seine Fahreignung zu begutachten, überhaupt öffentlich-rechtlicher Natur sein kann. ...
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