I. Der Kläger wendet sich gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluß. Mit Beschluß vom 21. Februar 1992 stellte die Regierung von Oberbayern den Plan für den Ausbau der auf freier Strecke gelegenen Anschlußstelle der Staatsstraße St 2573 an die Bundesstraße B 318 in Lochham (Landkreis Rosenheim) fest.
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