BVerwG - Urteil vom 22.12.1993 (11 C 46.92) - DRsp Nr. 1995/3996
BVerwG, Urteil vom 22.12.1993 - Aktenzeichen 11 C 46.92
DRsp Nr. 1995/3996
1. Zum Zweck der Ermessensermächtigung des § 8 a Abs. 4 Nr. 7 Satz 2 StVZO (behördliche Anerkennung der Eignung einer "anderen Stelle" für die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort und für die Ausbildung in Erster Hilfe).2. Einem eingetragenen gemeinnützigen Verein kann das Grundrecht der Berufsfreiheit zustehen (Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3GG).