Checkliste: Besteht versicherungsvertragliche Obliegenheit im Sinne der
Rennveranstaltungsklausel des
A.2.16.2
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ja |
nein |
Liegt Risikoausschluss nach A.2.16.2
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Dann unbedingte Leistungsfreiheit, da Risikoausschluss. |
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Haben Sie den Versicherungsvertrag und die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden
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Nachträge und ggf. laufende Widerspruchsfrist beachten |
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Die Muster-
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Entspricht Text der
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dann liegt rechtlich wirksame Obliegenheit vor |
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Ist abweichender Text enthalten? |
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dann rechtliche Wirksamkeit der Obliegenheit überprüfen |
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Ist diese Obliegenheit (D.2.2
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Liegt eine Rennveranstaltung vor (Kriterien
siehe BGH, Urt. v. 01.04.2003 - VI ZR 321/02, BGHReport 2003, 803 =
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bei Versicherungsnehmer/Halter/Eigentümer: Leistungsfreiheit nur bei eigener Handlung |
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Mitversicherte Personen
haften wie Versicherungsnehmer, F.1
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Repräsentanten lassen auch den Repräsentierten haften. |
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Haben Sie eine Wirksamkeitskontrolle der Obliegenheiten vorgenommen? |
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Ist die Obliegenheit nach den §§ 305-310 BGB gültig (für Altfälle
§§
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ja |
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