Checkliste: Ist die
Trunkenheitsklausel
(D.2.1
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Besteht versicherungsvertragliche
Obliegenheit im Sinne der Trunkenheitsklausel des D.2.1
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ja |
nein |
Haben Sie den Versicherungsvertrag und die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden
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Nachträge und ggf. laufende Widerspruchsfrist beachtenDie Muster
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Entspricht Text der
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dann liegt rechtlich wirksame Obliegenheit vor |
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Ist abweichender Text enthalten? |
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dann rechtliche Wirksamkeit der Obliegenheit überprüfen |
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Liegt ein Kraftfahrzeug vor? |
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Liegt Betrieb dieses Kraftfahrzeugs vor? |
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Ist hierdurch kausale Tötung oder/Verletzung eines Menschen oder Beschädigung einer Sache eingetreten? |
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Liegt Haftungsausschluss durch höhere Gewalt, § 7 Abs. 2 StVG, oder Entlastungsbeweis, § 17 Abs. 3 StVG vor (Schaden nach 31.07.2002; vorher § 7 Abs. 2 StVG a.F.)? |
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Haben Sie eine Wirksamkeitskontrolle der Obliegenheiten vorgenommen? |
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Ist die Obliegenheit nach den §§ 305-310 BGB gültig (für Altfälle
§§
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Hält sich die vertragliche Obliegenheit im gesetzlich erlaubten Rahmen? |
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Haftpflichtversicherung: § 28 VVG, § 4PflVG;
§ 5KfzPflVV; D.2.1
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Kasko-/Insassenunfallversicherung: § 28
VVG, D.2.1
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ja |
nein |
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