Autor: Chirstian Sitter |
Nach wie vor werden mehr als 90 % der Verkehrsschäden außergerichtlich reguliert und richten sich die für die anwaltliche Vertretung nach § 249 BGB vom Haftpflichtversicherer zu kompensierenden Rechtsanwaltsgebühren nach den gesetzlichen Gebührentatbeständen für die außergerichtliche Anwaltstätigkeit nach dem
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|