OLG Hamm - Beschluss vom 13.12.2006
3 Ss 473/06
Normen:
StGB § 69 ;
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, vom 12.07.2006

Entziehung; Fahrerlaubnis; ausländische Fahrerlaubnis; Maßregel

OLG Hamm, Beschluss vom 13.12.2006 - Aktenzeichen 3 Ss 473/06

DRsp Nr. 2007/10696

Entziehung; Fahrerlaubnis; ausländische Fahrerlaubnis; Maßregel

»Zur Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis.«

Normenkette:

StGB § 69 ;

Gründe:

I.

Der Angeklagte ist durch Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 03.05.2006 wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 20,00 EUR verurteilt worden. Dem Angeklagten wurde außerdem die Fahrerlaubnis entzogen und angeordnet, dass sein Führerschein eingezogen wird. Darüber hinaus wurde die Straßenverkehrsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch einem Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Bielefeld mit dem angefochtenen Urteil mit der Maßgabe verworfen, dass der Schuldspruch dahin abgeändert wird, dass der Angeklagte der Straßenverkehrsgefährdung vorsätzlich handelnd, jedoch die Gefahr fahrlässig verursachend, in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig ist und der Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert wird, dass die Einziehung der Fahrerlaubnis entfällt.