Ersatz von entgangenen Dienstbezügen eines Beamten; Ersatz anteiligen Urlaubsentgelts
BGH, Urteil vom 04.07.1972 - Aktenzeichen VI ZR 88/71
DRsp Nr. 1994/5688
Ersatz von entgangenen Dienstbezügen eines Beamten; Ersatz anteiligen Urlaubsentgelts
1. Die einem Beamten während des Urlaubs fortgewährten Dienstbezüge entsprechen dem Urlaubsentgelt des Arbeitnehmers im Sinne des Arbeitsrechts. 2. Dem durch Verschulden eines Dritten verletzten und vorübergehend dienstunfähig gewordenen Beamten erwächst ein nach § 52BRRG (= § 87aBBG) übergangsfähiger Anspruch gegen den Schädiger auf Ersatz des auf die Zeit der Dienstunfähigkeit entfallenden Teil des Urlaubsentgelts.