Fahrverbot; Auswirkungen; Dritte; Begründung der Entscheidung
OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2006 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 96/06
DRsp Nr. 2006/26900
Fahrverbot; Auswirkungen; Dritte; Begründung der Entscheidung
»Auswirkungen des Fahrverbots auf nahe stehende dritte Personen können u.a. dann für die Entscheidung über das Absehen von Belang sein, wenn deren verstärkte Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit feststeht und außerdem keine sonstigen unentgeltlichen Betreuungspersonen aus der Familie vorhanden sind und die Einstellung einer professionellen Hilfe nicht zumutbar ist.«