OLG Hamm - Beschluss vom 16.03.2006
2 Ss OWi 96/06
Normen:
BKatV § 4 ;
Fundstellen:
NStZ-RR 2006, 322
NZV 2006, 664
VRS 110, 367
Vorinstanzen:
AG Herne-Wanne, vom 03.11.2005

Fahrverbot; Auswirkungen; Dritte; Begründung der Entscheidung

OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2006 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 96/06

DRsp Nr. 2006/26900

Fahrverbot; Auswirkungen; Dritte; Begründung der Entscheidung

»Auswirkungen des Fahrverbots auf nahe stehende dritte Personen können u.a. dann für die Entscheidung über das Absehen von Belang sein, wenn deren verstärkte Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit feststeht und außerdem keine sonstigen unentgeltlichen Betreuungspersonen aus der Familie vorhanden sind und die Einstellung einer professionellen Hilfe nicht zumutbar ist.«

Normenkette:

BKatV § 4 ;

Gründe:

I.