LG Karlsruhe, vom 01.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 151/05
Fahrzeugversicherung: Anspruch auf Leistung aus einer Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung nach einem Pkw-Diebstahl bei Entwenden eines Fahrzeugschlüssels aus einer Wohnung bei geöffneter Haustür - Grobe Fahrlässigkeit
OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.11.2006 - Aktenzeichen 12 U 150/06
DRsp Nr. 2007/1802
Fahrzeugversicherung: Anspruch auf Leistung aus einer Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung nach einem Pkw-Diebstahl bei Entwenden eines Fahrzeugschlüssels aus einer Wohnung bei geöffneter Haustür - Grobe Fahrlässigkeit
»Verschafft sich ein Täter durch eine zum Lüften geöffnete Haustür Zutritt zu einer Wohnung und nimmt dort vom in einem anderen Raum befindlichen Versicherungsnehmer unbemerkt den auf einem Tisch liegenden Fahrzeugschlüssel an sich, mit dem er den vor dem Haus geparkten PKW entwendet, so trifft den Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres der Vorwurf grober Fahrlässigkeit.«