KG - Beschluss vom 25.10.2006
12 U 74/06
Normen:
ZPO § 286 Abs. 1 ;
Fundstellen:
KGReport 2007, 730
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 640/05

Feststellung der erheblichen Wahrscheinlichkeit eines manipulierten Unfalles anhand der Werthaltigkeit der Beweisanzeichen

KG, Beschluss vom 25.10.2006 - Aktenzeichen 12 U 74/06

DRsp Nr. 2007/10431

Feststellung der erheblichen Wahrscheinlichkeit eines manipulierten Unfalles anhand der Werthaltigkeit der Beweisanzeichen

Zu den Voraussetzungen der Feststellung einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für einen manipulierten Unfall: - Für die erforderliche Überzeugungsbildung über die erhebliche Wahrscheinlichkeit eines manipulierten Unfalls kommt es nicht darauf an, dass bestimmte, nach ihrer Anzahl und/oder ihrer äußeren Erscheinungsform immer gleiche Beweisanzeichen festgestellt werden müssen; entscheidend ist vielmehr stets die Werthaltigkeit der Beweisanzeichen. - Es ist ohne Bedeutung, wenn sich für einzelne Indizien - für sich betrachtet - eine plausible Erklärung finden lässt oder die Umstände jeweils für sich allein nicht den Schluss auf ein gestelltes Ereignis nahe legen.