I.
Das Amtsgericht Herne-Wanne hat gegen den Betroffenen am 15. September 2005 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemäß §§ 41 Abs. 2 (Zeichen 274), 49 StVO i.V.m. §§ 24, 25 StVG eine Geldbuße in Höhe von 175,- EUR festgesetzt und außerdem unter Beachtung des § 25 Abs. 2a StVG ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
Dazu hat das Amtsgericht folgende tatsächliche Feststellungen getroffen:
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|