Die Klägerin nimmt als Transportversicherer der Firma F. Kommunikationslektronik GmbH in M. (im folgenden: Fa. F.) die Beklagte, die einen Paketbeförderungsdienst betreibt, wegen Verlusts von Transportgut in (verbliebenen) 4 Fällen aus März, Mai, Juni und September 1997 auf Schadensersatz in Anspruch.
Im Fall 1 enthielt das in Verlust geratene Paket zehn Nokia 2110 Komfort Einbausätze im Wert von netto 1.990 DM; die Klägerin begehrt den von ihr regulierten Betrag von 990 DM.
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