LG Ulm vom 31.05.2006
1 S 16/06
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; BGB § 823 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2006, 1253
NZV 2006, 589

Haftungsverteilung bei Beschädigung eines PKW durch eine Dachlawine

LG Ulm, vom 31.05.2006 - Aktenzeichen 1 S 16/06

DRsp Nr. 2008/13721

Haftungsverteilung bei Beschädigung eines PKW durch eine Dachlawine

Der Eigentümer eines Hauses verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er zum Schutze auf einer angrenzenden Parkfläche geparkter PKW keine Vorrichtung an seinem Dach anbringt, die das Herabfallen von Dachlawinen verhindern. Verletzt er diese Verkehrssicherungspflicht, so haftet er voll für an den Fahrzeugen entstandene Schäden.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; BGB § 823 Abs. 1 ;
Fundstellen
NJW-RR 2006, 1253
NZV 2006, 589