LG Berlin - Urteil vom 01.02.2006
17 O 29/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 4 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2006, 427

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

LG Berlin, Urteil vom 01.02.2006 - Aktenzeichen 17 O 29/05

DRsp Nr. 2008/11041

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

Lässt sich nicht klären, ob einem Auffahrunfall eine Vollbremsung verbunden mit einem Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs voran gegangen ist, so ist von einem ungeklärten Unfallhergang auszugehen und der Schaden hälftig zu verteilen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 4 ;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2006, 427