Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf ein plötzlich abbremsendes Fahrzeug
AG Sömmerda, Urteil vom 10.10.2006 - Aktenzeichen 1 C 676/05
DRsp Nr. 2008/11140
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf ein plötzlich abbremsendes Fahrzeug
Kommt es zu einem Auffahrunfall, nachdem das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich stark abgebremst hat, so ist der Unfall für den Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs kein unabwendbares Ereignis i.S. von § 17 Abs. 3 S. 1 StVG. Das vorausfahrende Fahrzeug hat sich daher die Betriebsgefahr mit 25% Haftungsquote anrechnen zu lassen.