AG Magdeburg - Urteil vom 05.12.2006
163 C 833/06
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
zfs 2007, 205

Haftungsverteilung bei einer Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Tankstellengelände

AG Magdeburg, Urteil vom 05.12.2006 - Aktenzeichen 163 C 833/06

DRsp Nr. 2008/11119

Haftungsverteilung bei einer Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Tankstellengelände

Kommt es auf einem Tankstellengelände auf dem Weg zur Waschanlage zu einer Kollision zweier Fahrzeuge, weil ein Rechtsabbieger sich nicht über das Fehlen rückwärtigen Verkehrs vergewissert hat und das andere Fahrzeug trotz unklarer Verkehrslage überholt, so trifft beide Fahrzeuge eine anteilige Mithaftung von jeweils 50%.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen
zfs 2007, 205