Haftungsverteilung bei einer Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Tankstellengelände
AG Magdeburg, Urteil vom 05.12.2006 - Aktenzeichen 163 C 833/06
DRsp Nr. 2008/11119
Haftungsverteilung bei einer Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Tankstellengelände
Kommt es auf einem Tankstellengelände auf dem Weg zur Waschanlage zu einer Kollision zweier Fahrzeuge, weil ein Rechtsabbieger sich nicht über das Fehlen rückwärtigen Verkehrs vergewissert hat und das andere Fahrzeug trotz unklarer Verkehrslage überholt, so trifft beide Fahrzeuge eine anteilige Mithaftung von jeweils 50%.