Haftungsverteilung bei Kollision eines 11 Jahre alten Radfahrers mit einem Kleintransporter auf einem privaten Garagenhof
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2006 - Aktenzeichen I-1 U 9/06
DRsp Nr. 2006/26222
Haftungsverteilung bei Kollision eines 11 Jahre alten Radfahrers mit einem Kleintransporter auf einem privaten Garagenhof
Kommt es zu einer Kollision eines jugendlichen Radfahrers mit einem Kleintransporter auf einem Garagenhof, so trifft den Radfahrer ein 25%iges Mitverschulden, wenn er unvorsichtig gefahren ist. Eine höhere Mitverschuldensquote ist nicht deshalb gerechtfertigt, weil er keinen Helm getragen hat, da dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.