Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Kolonne überholenden Motorrades mit einem ausscherenden Fahrzeug
LG Potsdam, Urteil vom 13.02.2006 - Aktenzeichen 7 S 167/05
DRsp Nr. 2008/11065
Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Kolonne überholenden Motorrades mit einem ausscherenden Fahrzeug
Kommt es zu einer Kollision eines eine Kolonne überholenden Motorrades mit einem aus dieser Kolonne ausscherenden Fahrzeug, so ist eine Haftungsverteilung von 70 : 30 zu Lasten des Motorrades angemessen, da für dieses eine unklare Verkehrslage bestand.