AG Waren - Urteil vom 26.09.2006
31 C 36/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 14 Abs. 1 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2007, 171

Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs im fließenden Verkehr mit der geöffneten Fahrertür eines geparkten PKW

AG Waren, Urteil vom 26.09.2006 - Aktenzeichen 31 C 36/05

DRsp Nr. 2008/11145

Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs im fließenden Verkehr mit der geöffneten Fahrertür eines geparkten PKW

Kommt es zur Kollision eines im fließenden Verkehr auf der Fahrbahn fahrenden Fahrzeugs mit der geöffneten Fahrertür eines geparkten PKW, so trifft den Halter des geparkten PKW eine Haftungsquote von 75%, da ein Anscheinsbeweis dafür spricht, dass die beim Ein- und Aussteigen zu beachtende Sorgfalt nicht eingehalten wurde. Der Halter des kollidierenden Fahrzeugs hat sich die Betriebsgefahr mit 25% anrechnen zu lassen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 14 Abs. 1 ;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2007, 171