LG München II - Urteil vom 28.11.2006
2 S 4550/06
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 Abs. 2 § 4 Abs. 1 § 18 Abs. 6 § 23 Abs. 1 S. 2 ;

Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem auf der Autobahn liegenden Reifen

LG München II, Urteil vom 28.11.2006 - Aktenzeichen 2 S 4550/06

DRsp Nr. 2008/11061

Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem auf der Autobahn liegenden Reifen

Den Fahrzeugführer trifft das alleinige Verschulden für den Verlust eines Reifens während der Fahrt, da er gem. § 23 Abs. 1 S. 2 StVO für den verkehrssicheren Zustand des von ihm geführten Fahrzeugs verantwortlich ist. Die Betriebsgefahr des mit auf der Autobahn liegenden Reifenteilen kollidierenden Fahrzeugs tritt hinter das Verschulden zurück, so dass den Fahrer und Halter die alleinige Haftung trifft.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 Abs. 2 § 4 Abs. 1 § 18 Abs. 6 § 23 Abs. 1 S. 2 ;