Haftungsverteilung bei Kollision eines geradeaus anfahrenden mit einem entgegen kommenden, links abbiegenden Fahrzeugs
LG Darmstadt, Urteil vom 05.04.2006 - Aktenzeichen 25 S 167/05
DRsp Nr. 2008/11044
Haftungsverteilung bei Kollision eines geradeaus anfahrenden mit einem entgegen kommenden, links abbiegenden Fahrzeugs
Hält ein Fahrzeug an, um einen Mitfahrer aussteigen zu lassen und kommt es beim anschließenden Anfahren zu einer Kollision mit einem entgegen kommenden Linksabbieger, so ist eine Haftungsverteilung von 40 : 60 zu Lasten des anfahrenden Fahrzeugs angemessen.