LG Darmstadt - Urteil vom 05.04.2006
25 S 167/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2 § 9 Abs. 3, 5 § 10 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2006, 381

Haftungsverteilung bei Kollision eines geradeaus anfahrenden mit einem entgegen kommenden, links abbiegenden Fahrzeugs

LG Darmstadt, Urteil vom 05.04.2006 - Aktenzeichen 25 S 167/05

DRsp Nr. 2008/11044

Haftungsverteilung bei Kollision eines geradeaus anfahrenden mit einem entgegen kommenden, links abbiegenden Fahrzeugs

Hält ein Fahrzeug an, um einen Mitfahrer aussteigen zu lassen und kommt es beim anschließenden Anfahren zu einer Kollision mit einem entgegen kommenden Linksabbieger, so ist eine Haftungsverteilung von 40 : 60 zu Lasten des anfahrenden Fahrzeugs angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2 § 9 Abs. 3, 5 § 10 ;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2006, 381