LG Gießen - Urteil vom 23.02.2006
3 O 410/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 3 S. 1 § 17 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2006, 239

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegen kommenden, unbeleuchtet fahrenden Mountainbike-Fahrer

LG Gießen, Urteil vom 23.02.2006 - Aktenzeichen 3 O 410/05

DRsp Nr. 2008/11050

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegen kommenden, unbeleuchtet fahrenden Mountainbike-Fahrer

Kommt es zur Kollision eines Linksabbiegers mit einem bei Dunkelheit ohne Beleuchtung entgegenkommenden Mountainbike-Fahrer, so trifft Letzteren das überwiegende Verschulden, das mit 2/3 zu bewerten ist.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 3 S. 1 § 17 ;

Tatbestand:

Die Klägerin macht Schmerzensgeld und Schadensersatz aus Anlass eines Verkehrsunfalls geltend, der sich am 16.3.2004 gegen 19.24 Uhr im Stadtgebiet ... im Bereich der Kreuzung .../... ereignete.